Reparatur-Begleitschein (RMA)
Sie befinden sich im RMA-Portal von proLogistik. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus. Anschließend erhalten Sie von uns per E-Mail einen Reparatur-Begleitschein. Bitte drucken Sie diesen aus, und legen Sie ihn der Ware bei. Wir benötigen von Ihnen genaue Daten, um die Reparatur schnell und effizient für Sie abwickeln zu können.
Hinweis:Bitte beachten Sie unsere seit dem 12.02.2026 gĂĽltigen FAQs und Bedingungen zur Reparaturabwicklung.
Vielen Dank, Ihr proLogistik Team!
FAQs und Bedingungen der Reparaturabwicklung
Welche Geräte können zur Reparatur eingesendet werden?
Alle von der proLogistik GmbH sowie von zahlreichen Drittanbietern (z.B. Zebra, Datalogic oder Honeywell) hergestellten Geräte können zur Reparatur eingesendet werden. Sofern ein Gerät bereits den EOL-Status erreicht hat, können keine bzw. nicht mehr alle Reparaturen durchgeführt werden.
Muss Zubehör mitgesendet werden?
Falls für die Fehleranalyse erforderlich, senden Sie in folgenden Fällen bitte immer das aufgelistete Zubehör mit:
- Akkuboxen mit Ladegerät
- Thermotransferdrucker mit Farbband sowie Druckmaterial (separat beilegen, nicht im Drucker montiert)
- Akkubetriebene Geräte mit Akku, sofern ein Problem mit der Spannungsversorgung besteht
Wir behalten uns vor, im Rahmen des Reparaturprozesses Zubehör nachzufordern.
Wohin kann ich mein defektes Gerät senden?
Interne Reparaturen werden i.d.R. am Standort Dortmund durchgeführt. Falls wir die Reparatur eines Drittanbietergeräts nicht selbst durchführen können, wird der Auftrag extern an den Hersteller übergeben.
Die Adresse unseres Repair-Centers ist: proLogistik GmbH, Repair-Center, Fallgatter 1, 44369 Dortmund
Reparaturen für die proLogistik Transportation in Ulm (ehemals AIS alfaplan) können weiterhin über folgende Website angemeldet werden: https://www.prologistik.com/ais-prologistik-transportation/ (Downlaods -> Reparaturformular)
Erhalte ich eine Benachrichtigung ĂĽber den Bearbeitungstand?
Nachdem ihre Sendung im Wareneingang verarbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine E-Mail-Benachrichtigung mit der Bearbeitungsnummer (R-Ticket). Nach Abschluss der Reparatur erhalten Sie zudem eine Versandbenachrichtigung mit der Sendungsverfolgungsnummer unseres Versanddienstleisters. Sofern gewĂĽnscht oder erforderlich, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.
Kann ich eine eigene Bearbeitungsnummern angeben?
Sollte die Angabe einer internen Bearbeitungs- oder Bestellnummer (z.B. SAP-Nummer) im Kostenvoranschlag oder auf der Rechnung nötig sein, geben Sie diese bitte bereits vorab im Reparatur-Begleitschein unter Auftragsdaten -> Interne Referenz an. Nachträgliche Angaben oder Änderungen können ggfs. nur noch kostenpflichtig durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Angabe auf Auftragsebene gültig ist und somit für alle Geräte verwendet wird. Gerätespezifische Angaben (z.B. Inventarnummer, UIN, Identifizierungsnummer, Vorgangsschlüssel, Hardwarekennziffer etc.) können im Feld für Bemerkungen angegeben werden.
Wann wird ein Kostenvoranschlag erstellt?
Sofern im Reparaturauftrag nicht explizit die Erstellung eines Kostenvoranschlags angefordert wird, behalten wir uns vor, die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur selbst zu beurteilen. Das bedeutet, dass Reparaturen auch ohne Erstellung eines Kostenvoranschlags durchgeführt und in Rechnung gestellt werden können. Sollte der geschätzte Aufwand der Reparatur unterhalb von 1/4 des Preises für ein vergleichbares Neugerät liegen, erstellen wir in der Regel keinen Kostenvoranschlag. Sollen Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Feld für Bemerkungen anfordern, ansonsten erklären Sie sich durch die Einsendung der defekten Ware einverstanden.
Die Kostenvoranschlagspauschale beträgt pro Gerät netto 125,00€. Sofern es sich bei der eingesendeten Ware um Zubehör wie z.B. Headsets oder Kabel handelt, erheben wir eine reduzierte Kostenvoranschlagspauschale in Höhe von netto 55,00€. Die Pauschale wird bei Beauftragung der Reparatur nicht berechnet. Sollten wir innerhalb von zehn Werktagen keine Antwort von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor die Ware unrepariert an Sie zurückschicken und die Pauschale zu berechnen.
Muss ich die Kostenvoranschlagsgebühr auch dann entrichten, wenn ich ein Neugerät erwerbe?
Die Entrichtung der Kostenvoranschlagsgebühr ist aufgrund des geleisteten Aufwands auch bei Erwerb eines Neugeräts fällig. Bei Bestellung eines neuen Austauschgeräts wird die Kostenvoranschlagspauschale über unseren Vertrieb angerechnet.
Durchlaufzeiten
Interne Reparaturen: Die Durchlaufzeit für interne Reparaturen außerhalb der Gewährleistung und ohne gültigen Servicevertrag beträgt in der Regel maximal 20 Werktage. Dieser Zeitraum lässt sich im Vorfeld aufgrund der Auftragslage und Materialversorgung nicht exakt bestimmten und kann ggfs. überschritten werden.
Herstellerreparatur: Sofern eine Reparatur extern bzw. durch den Hersteller durchgefĂĽhrt werden muss, kann die ĂĽbliche Durchlaufzeit deutlich abweichen.
Servicevertragsreparatur: Für Geräte, die durch einen Servicevertrag abgedeckt sind, gilt die vertraglich vereinbarte Durchlaufzeit zzgl. Versandwege. Die Durchlaufzeit für Servicevertragsreparaturen Dritter (z.B. dem Gerätehersteller) gilt ausschließlich für die Reparaturzeit im Herstellerreparaturzentrum. Davon ausgenommen sind sämtliche Versandwege, interne Bearbeitungszeiten sowie ggfs. Arbeitszeiten für die Geräteinbetriebnahme.
Expressreparatur: Für besonders eilige Reparaturen bieten wir optional eine Expressreparatur an. Interne Reparaturen werden dann innerhalb von fünf Werktagen (zzgl. Versandzeit) durchgeführt. Durch die Expressreparartur erhöhen sich die Reparaturkosten um netto 125,00€. Sofern Sie diese Option anfragen möchten, geben Sie dies bitte im Reparaturbegleitschein an. Da kein Einfluss auf die Durchlauf- und Versandzeiten Dritter besteht, kann für extern durchzuführende Reparaturen keine Expressreparatur angeboten werden.
Versand
Die Versandabwicklung erfolgt in der Regel mit unserem Versanddienstleister UPS. Die Sendungsverfolgungsnummer wird nach Abschluss der Reparatur per E-Mail bekannt gegeben. Die Kosten für den Versand zum Reparaturzentrum trägt der Kunde. Sofern das zu reparierende Gerät nicht im Rahmen der Gewährleistung oder eines entprechenden proLogistik Servicevertrags repariert wird, trägt der Kunde auch die Kosten für den Rückversand. Dies gilt auch für Geräte die über einem Servicevertrag Dritter (z.B. des Geräteherstellers) abgedeckt sind. Die genauen Versandkosten können im Vorfeld nicht bekanntgegeben werden und richten sich nach Maß und Gewicht der Sendung. Bitte achten Sie auch die gültigen Bestimmungen zum Umgang mit Gefahrgut (z.B. Li-Ion-Akkus).
Gewährleistung: Gemäß den AGBs gewährt die proLogistik GmbH eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferdatum. Ausgenommen davon sind Verschleißteile (z.B. Headsets, Akkus, Druckköpfe) die unterschiedlichen Bedingungen unterliegen. Bitte prüfen Sie daher die erhaltene Ware umgehend im Sinne der Prüf- und Rügepflicht.
Herstellergarantie: Die Garantiezeiten von Drittanbietern (Gerätehersteller) können sich von der Gewährleistung unterscheiden. Sofern die Gewährleistung abgelaufen, die Herstellergarantie aber noch gültig ist, können Kosten für die Gerätekonfiguration (Staging) oder Auftragsabwicklung (Handling) entstehen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Geräte nicht bei der proLogistik GmbH erworben wurden.
Serviceverträge: Serviceverträge bzw. Garantieverlängerungen können Ihre Geräte sinnvoll schützen. In der Regel sind durch den Erwerb eines Servicevertrages eine Vielzahl von Reparaturen abgedeckt. In Einzelfällen kann eine Reparatur auch trotz eines vorhandenen Servicevertrages abgelehnt werden. In einem solchen Fall wird immer ein Kostenvoranschlag erstellt bzw. erhalten Sie u.U. ein Angebot über ein gleichwertiges Neugerät. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf den Leistungsumfang der Serviceverträge von Herstellern oder Drittanbietern haben und auch nicht für den Ausfall oder die Instandsetzung vertraglich abgedeckter Geräte haften. Reklamationen richten sich in diesem Fall immer an den Hersteller. Sofern die Gewährleistung abgelaufen, der Servicevertrag des Herstellers aber noch gültig ist, können Kosten für die Gerätekonfiguration (Staging) oder Versandabwicklung (Handling) entstehen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Geräte bzw. der Servicevertrag nicht bei der proLogistik GmbH erworben wurden.
Gewährleistung auf Reparaturen: Die Gewährleistungsdauer auf die durch die proLogistik GmbH durchgeführten Reparaturen beträgt drei Monate. Sofern die Reparatur durch einen Dritten (z.B. dem Gerätehersteller) durchgeführt wurde, kann die Gewährleistungsdauer abweichen. Bitte prüfen Sie daher die erhaltene Ware umgehend im Sinne der Prüf- und Rügepflicht.
Geräteinbetriebnahme
In der Regel wird ein repariertes Gerät vor dem Rückversand wieder auf die vorliegenden Konfigurationsparameter angepasst. Sofern die Gewährleistung abgelaufen ist, können Kosten für die Gerätekonfiguration entstehen. Dies gilt auch wenn das Gerät über einen Servicevertrag eines Drittanbieters abgedeckt ist. Sollten Sie die Konfiguration selbst durchführen wollen, vermerken Sie dies bitte auf dem Reparaturbegleitschein. Beachten Sie jedoch, das lizenzpflichtige Software u.U. nur durch die proLogistik GmbH installiert und konfiguriert werden kann.
Sofern Sie eine MDM-Software (z.B. SOTI) einsetzen und einen entsprechenden Servicevertrag abgeschlossen haben, erfolgt die Geräteinbetriebnahme in der Regel nach Rücksendung des Geräts. Bitte vermerken Sie den Konfigurationswunsch per MDM im Reparaturauftrag im Feld für Bemerkungen.
Softwareupdates
Sofern im Rahmen des Reparaturprozesses ein kompatibles Softwareupdate verfügbar ist, wird dieses vor Rücksendung auf das reparierte Gerät installiert. Auf die Installation sowie Funktionalität von Softwareupdates durch Drittanbieter haben wir u.U. keinen Einfluss.
Benötigen Sie ihr defektes Gerät dringend zurück?
Nutzen Sie unseren Expressreparaturservice um die Ausfallzeiten gering zu halten.