Der Begriff Zoll wird für verschiedene Dinge verwendet:
Werden Waren und Rohstoffe aus einem Drittland in die EU eingeführt, so müssen sie bei einem Zollamt angemeldet werden. Dieses Zollamt kann sich direkt an dem Ort befinden, wo die Ware in die EU gelangt, wie zum Beispiel dem Hamburger Hafen oder dem Frankfurter Flughafen. Dieses Zollamt wird als Eingangszollstelle bezeichnet.
Die eingeführten Waren können aber auch erst bei einem inländischen Zollamt angemeldet werden. Da unverzollte Waren nicht einfach so durch die EU befördert werden dürfen, muss für diese ein spezielles Transportdokument erstellt werden. Mit diesem Dokument darf dann die Ware von der Eingangs- zu der Einfuhrzollstelle transportiert werden, wo sie dann verzollt wird.
Bei der Ausfuhr von Waren spielt sich das ähnlich ab, hier werden die Zollämter Ausfuhr- und Ausgangszollamt genannt.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland fallen Zollabgaben an. Diese entsprechen meistens einem Prozentsatz des Warenwertes, können aber auch für Gewichtsmengen oder Stückzahlen anfallen.
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