Was versteht man unter Transaktionskosten?
Transaktionskosten sind die Kosten, die im Rahmen einer Transaktion anfallen. Eine Transaktion ist das Übertragen von Waren oder Forderungen – so genannte Wirtschaftsobjekte – zwischen zwei „Wirtschaftssubjekten“ – das können Personen oder Unternehmen sein. Der Preis eines Produktes gehört demnach nicht zu den Transaktionskosten. Laut Transaktionskostentheorie entstehen bei jeder Transaktion auch Transaktionskosten.
Transaktionen können nach dem Zeitpunkt ihres Entstehens unterschieden werden. Manche Transaktionskosten fallen vor der Transaktion (Ex ante) an und manche im Nachhinein (Ex post):
Ex ante Transaktionskosten (Werbungskosten):
- Kosten für die Geschäftsanbahnung
- Kosten für das Beschaffen von Informationen zu möglichen Transaktionspartnern
- Kosten für die Vereinbarung wie das Erstellen von Vertragstexten
Ex post Transaktionskosten:
- Kosten für die Abwicklung (Maklerprovision)
- Kosten für Änderungen und Anpassungen
- Kosten für das Kontrollieren der Vereinbarungen und Zusagen
Ein Beispiel: Beim Kauf einer Immobilie können neben dem eigentlichen Kaufpreis auch Kosten für den Makler (Provision, Courtage) oder für Gutachten anfallen. Nicht vermeidbar sind die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten für das Erstellen des Vertrags und die Beurkundung des Kaufs, die hier ebenfalls zu den Transaktionskosten zählen. Am Beispiel des Immobilienerwerbs wird ersichtlich, dass Transaktionskosten hinderlich sein können, um sich handelseinig zu werden. Die Kosten für einen Makler können das Budget für den Kauf eines Eigenheims überstrapazieren.