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Retourenschein

Retourenschein: Alle zentralen Informationen auf einen Blick

Waren und Güter, die vom eigentlichen Versender zurückgenommen werden, obwohl sie bereits beim Empfänger oder auf dem Weg dorthin waren, werden als Retouren bezeichnet. Die Ursache für Retouren sind zumeist physischer Art (Versandschäden etc.) oder vertraglicher Art (Fehllieferungen, abweichende Qualität etc.) – sowohl der Versender als auch der Empfänger können Initiator sein für Retouren.

Um diese Waren effektiv steuern und zurücknehmen zu können, braucht es gewisse Angaben. Der Retourenschein liegt deshalb i. d. R. Warenlieferungen bei und enthält die Angaben, die notwendig sind. Insbesondere im Bereich des E-Commerce hat das Retourenmanagement, also die gesamte Abwicklung von Retouren, eine zentrale Bedeutung. Das übergeordnete Ziel ist die Befriedigung der Kundenbedürfnisse. Indem diese eine Ware zurückgeben oder diese vom Versender zurückverlangt wird, erhalten sie im Umkehrschluss eine Ersatzlieferung, eine Gutschrift für einen weiteren Einkauf oder eine Erstattung der gezahlten Beträge.

Wichtig: Da der Endverbraucher im Onlinegeschäft ein gesetzliches Widerrufsrecht hat, kommt es gerade hier zu einer hohen Retourenquote. Das Handling derartiger Warenrücksendungen ist aufwendig und teuer, lässt sich mithilfe gezielter Prozessoptimierung und dem Einsatz moderner Software jedoch steuern. Der Retourenscheint enthält Angaben wie die Kunden- und Artikelnummer sowie weitere produkttypische Angaben, die eine bessere Unterscheidung zulassen.

FAQ

Dies ist eine der häufigsten Verwechslungen. Der Retourenschein (oder Rücksendeschein) ist das Formular, das im Paket liegt. Er dient dazu, dem Händler mitzuteilen, welche Artikel zurückgesendet werden und warum (Retourengrund). Das Retourenlabel (oder Versandetikett) hingegen wird außen auf das Paket geklebt. Es dient dem Versanddienstleister (z. B. DHL, UPS) für den Transport und enthält die Adresse sowie den Barcode für das Tracking.
Damit eine Retoure im Lager schnell und fehlerfrei bearbeitet werden kann, sollten folgende Daten auf dem Schein nicht fehlen: - Kundennummer und Bestellnummer (zur Identifikation des Auftrags) - Artikelnummer und Bezeichnung der retournierten Ware - Menge der retournierten Artikel - Retourengrund (oft als Zahlencode oder zum Ankreuzen, z. B. „zu klein“, „gefällt nicht“, „defekt“) - Gewünschte Folgeaktion (z. B. Umtausch, Erstattung, Gutschrift)
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Händler, einen physischen Retourenschein beizulegen. Im Online-Handel (B2C) ist der Händler zwar verpflichtet, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, die Art der Abwicklung ist jedoch ihm überlassen. Viele Händler nutzen den Schein jedoch als Service-Instrument, um die Rückabwicklung für den Kunden einfacher und für sich selbst effizienter zu gestalten.
Für den Händler sind diese Daten Gold wert. Sie helfen nicht nur bei der Entscheidung, ob der Artikel wiederverkauft werden kann (A-Ware vs. B-Ware), sondern auch bei der Prozessoptimierung. Wenn z. B. ein Artikel häufig wegen „Passform zu klein“ zurückkommt, kann der Händler die Produktbeschreibung im Shop anpassen und so künftige Retouren vermeiden.
Ja, die Logistik wird zunehmend papierlos. Viele moderne Warehouse Management Systeme (WMS) unterstützen digitale Retourenprozesse. Der Kunde meldet die Retoure online an, und die Daten werden direkt digital an das Lager übermittelt. Das Paket enthält dann oft nur noch die Ware, und die Identifikation im Lager erfolgt über den Scan des Retourenlabels (das mit den vorab gemeldeten Daten verknüpft ist). Das spart Papier und beschleunigt die Vereinnahmung der Ware.

Videos:

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Bilder:

Bild: Imilian / Shutterstock

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