Was versteht man unter kombiniertem Verkehr?
Kombinierter Verkehr ist ein Transport von Gütern in Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter oder Auflieger), an dem mindestens zwei Verkehrsträger beteiligt sind. Beim Wechsel der Verkehrsträger werden die Güter nicht einzeln umgeschlagen, sondern verbleiben in ihren Ladeeinheiten. Eine weitere Eigenschaft vom kombinierten Verkehr ist, dass der überwiegende Teil der Gesamtstrecke per Eisenbahn oder dem Binnen- oder Seeschiff zurückgelegt wird. Der Lkw-Anteil des kombinierten Verkehrs sollte im Interesse einer möglichst geringen CO2-Belastung möglichst gering ausfallen.
Begleiteter und unbegleiteter kombinierter Verkehr
Unterschieden werden der begleitete und der unbegleitete kombinierter Verkehr. Im begleiteten kombinierten Verkehr wird der komplette Lkw auf Schiffen (RoRo) oder auf Eisenbahnwaggons (Rollende Landstraße) transportiert. In diesem Fall wird der Transport meistens vom Lkw-Fahrer begleitet. Beim unbegleiteten kombinierten Verkehr werden nur die Ladeeinheiten umgeschlagen.
Der Umschlag der Ladeeinheiten erfolgt an speziellen Terminals durch Reachstacker (große Greifstapler) oder Containerbrücken – auch Containerkran oder Portainer genannt. Der Transport der Ladeeinheiten zum Terminal mit dem Lkw wird als Vorlauf bezeichnet. Die Beförderung zwischen Terminal und Empfänger heißt Nachlauf und erfolgt ebenfalls auf der Straße.
Der Staat fördert den kombinierten Verkehr durch ein paar Ausnahme-Regeln:
- Im Gegensatz zum herkömmlichen Straßengütertransport dürfen die im kombinierten Verkehr eingesetzten Lkw ein Gesamtgewicht von 44 statt nur 40 t aufweisen
- Außerdem gelten im kombinierten Verkehr Ausnahmen von Sonn-, Feiertags- und Ferienfahrverboten
- Zudem können die ausschließlich für Vor- und Nachläufe im kombinierten Verkehr eingesetzten Lkw von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden