Es gibt Stoffe, die sowohl für die Umwelt als auch uns Menschen eine besondere Gefahr darstellen können – sowohl beim Transport als auch bei der Lagerung. Daher müssen diese gefährlichen Stoffe an einem speziellen Ort gelagert werden, dem Gefahrgutlager.
Solche Lagereinrichtungen müssen besonderen Ansprüchen entsprechen. Diese unterscheiden sich je nach Gefahrgutklasse der eingelagerten Stoffe und Güter.
Alle gefährlichen Stoffe müssen in einem Gefahrgutlager untergebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel:
Werden diese in einem Gefahrgutlager eingelagert, müssen einige Dinge beachtet werden. So herrschen zum Beispiel gewisse Zusammenlagerverbote von unterschiedlichen Gefahrgütern. Zusätzlich stellt jeder gefährliche Stoff andere Ansprüche an das Gefahrgutlager.
Bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen gibt es viele Dinge zu beachten. Dazu gehören:
Ein Gefahrgutlager darf nicht beliebig groß sein, sondern besitzt eine maximale Größe. Wird in demselben Lagergebäude auch noch nicht gefährliches Gut gelagert, so muss eine räumliche Trennung zwischen den beiden vorliegen. Zudem muss das Gebäude bzw. Gelände mit geeigneten Sicherungseinrichtungen ausgestattet und die Mitarbeiter professionell geschult sein.
In den Gefahrgutrichtlinien sind alle Aspekte sowohl der Lagerung als auch des Transportes von Gefahrstoffen festgelegt.
Bild: gwycech / Shutterstock