Eine ordnungsgemäße und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lagerhaltung setzt voraus, dass die Bestände permanent an die tatsächliche Nachfrage angepasst werden. Die zentrale Frage dabei lautet: Wie viele lagerfähige Einzelteile müssen vorliegen, um den wahrscheinlichen Bedarf der Kunden zu decken – zumindest so lange, bis erfahrungsgemäß Nachschub tatsächlich eingelagert werden kann? Dieser sog. Bestellpunkt (auch: Meldebestand) ist ein seitens des lagernden Unternehmens festgelegter Lagerbestand, der sobald er erreicht ist, eine automatische Bestellung beim Produzenten auslöst.
Im Klartext: Das Bestellpunktverfahren ist damit eine mögliche Variante, um festzulegen, ab welchem Zeitpunkt bzw. Lagerbestand es erforderlich ist, Nachschub zu ordern. Dieser auch mit Meldebestand bezeichnete Schwellwert kann manuell oder anhand von Erfahrungswerten festgelegt werden und beinhaltet auch die Zeitspanne, die zwischen Bestellung und tatsächlicher Lieferung der Waren üblicherweise vergeht.
Die Schwierigkeit für ein Unternehmen besteht darin, den optimalen Zeitpunkt festzulegen, ab dem der Lagerbestand realistischerweise noch für eine zeitnahe Versorgung reicht – und ab wann es nötig ist, eine ausreichende Menge neu zu bestellen und einzulagern. Die Aufgabe des Bestellpunktverfahrens ist es, diesen sog. Meldebestand so ausreichend zu bemessen, dass der gesamte Bedarf im Zeitfenster der Wiederbeschaffungszeit gedeckt werden kann. Üblicherweise schlagen Unternehmen zusätzlich einen Sicherheitsbestand bzw. Mindestbestand auf, um herstellerseitige Lieferverzögerungen abzufedern.
Mithilfe eines modernen Warenwirtschaftssystems wird bei jeder Entnahme automatisch geprüft, ob gewisse Schwellenwerte erreicht oder unterschritten sind. Auch können saisonale Abweichungen berücksichtigt werden.
Anders als beim Bestellrhythmusverfahren, setzt das Bestellpunktverfahren auf fix festgelegte Bestellintervalle.
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