Was versteht man unter dem ADR?
Das ADR (Gefahrgut) ist ein internationales Übereinkommen über die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es enthält detaillierte Vorschriften für den Straßenverkehr, insbesondere zu Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Die Abkürzung ADR steht für „Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road“. Bis 2020 lautete die offizielle Bezeichnung noch „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Der Name wurde geändert, um auch nicht-europäischen Staaten den Beitritt zu ermöglichen. Auf Deutsch bedeutet ADR: „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
Entstehung des ADR-Übereinkommens
Das Abkommen wurde 1957 in Genf beschlossen und trat im Januar 1968 in Kraft. Es wird alle zwei Jahre aktualisiert, um den neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Heute sind alle EU-Staaten sowie zahlreiche weitere europäische und außereuropäische Länder (z. B. Marokko, Tunesien und mehrere zentralasiatische Staaten) Mitglied des ADR. Insgesamt haben 48 Staaten das Abkommen unterzeichnet (Stand: Juni 2017). In der EU ist das ADR durch eine entsprechende Verordnung rechtlich bindend.
Vorschriften für den Gefahrguttransport
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ADR-Schulungsbescheinigung: Alle Fahrer*innen, die Gefahrgut transportieren, benötigen eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung („Gefahrgutschein“). Diese ist fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig durch einen Auffrischungskurs verlängert werden.
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Gefahrgutbeauftragte: Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut befördern, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Diese Person stellt sicher, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden.
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Ausrüstung der Fahrzeuge: LKWs, die Gefahrgut transportieren, müssen speziell ausgestattet sein – unter anderem mit klappbaren orangefarbenen Warntafeln, Schutzhelm, Schutzbrille sowie zwei Feuerlöschern.