Frachtbrief

Frachtbrief: Alles Wichtige zum Frachtvertrag in einem Dokument

Für einen reibungslosen Transport von Gütern ist es wichtig, alle zentralen Informationen einheitlich festzuhalten. Ein sog. Warenbegleitpapier, auch Frachtbrief genannt, übernimmt speziell im Güterverkehr diese Aufgabe. Die Angaben, die dort enthalten sein müssen, ergeben sich aus den § 407 ff. HGB. – demnach ist der Frachtführer befugt, die Ausstellung eines Frachtbriefes zu verlangen, der folgende Angaben enthalten (kann):

  1. Ort und Tag der Ausstellung
  2. Name und Anschrift des Absenders
  3. Name und Anschrift des Frachtführers
  4. Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle
  5. Name und Anschrift des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse
  6. Die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre nach den Gefahrgutvorschriften vorgesehene, sonst ihre allgemein anerkannte Bezeichnung
  7. Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke
  8. Das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes
  9. Die bei Ablieferung geschuldete Fracht und die bis zur Ablieferung anfallenden Kosten sowie einen Vermerk über die Frachtzahlung
  10. Den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme
  11. Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes
  12. Eine Vereinbarung über die Beförderung in offenem, nicht mit Planen gedecktem Fahrzeug oder auf Deck

Quelle: § 408 HGB

Wichtige Aspekte im Umgang mit einem Frachtbrief

Der Frachtbrief stellt ein Beförderungsdokument dar, hier finden sich also Angaben zu den involvierten Kaufleuten, Regelungen zur Bezahlung und natürlich Angaben zum Versende- und Zielort. Das sich typischerweise ergebende Transportrisiko, z. B. durch mögliche Schäden beim Verladen, wird hier zwischen den Vertragsparteien geregelt. Infolgedessen existiert jeder Frachtbrief auch in dreifacher Ausführung – eine für den Frachtführer, eine für den Absender sowie eine für den Empfänger.

Unterschiede bei Frachtbriefen je nach Art des Gütertransports

Da jeder Teilbereich der Logistik seine eigenen Gesetzmäßigkeiten und Begrifflichkeiten verwendet, wird für das, was der Frachtbrief allgemein ausdrückt, auch eine gewisse Bandbreite an Begriffen verwendet:

  • Eisenbahnfrachtbrief
  • Luftfrachtbrief
  • Ladeschein (Binnenschifffahrt)
  • Seefrachtbrief
  • Frachtbrief bzw. CRM-Frachtbrief (LKW-Verkehr)

Zu beachten: Dem Frachtbrief kommt nicht nur eine Bedeutung als Informationsträger zu, sondern er dient auch zur Beweisführung bei Streitigkeiten aus dem einem Versand zugrundeliegenden Geschäft. Frachtbriefe sind häufig in digitaler Form vorliegend und auch ohne Unterschrift gültig. Nach dem Grundsatz des Dokumenteninkasso wird so z. B. die Bezahlung nachgewiesen, indem eine Partei der anderen ihre Ausfertigung des Frachtbriefs übergibt.

Bilder:

Frachtbrief

Bild: Lipik Stock Media / Shutterstock

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