Was versteht man unter einem Zolllager?
Ein Zolllager ist ein vom Zollamt speziell zugelassenes Lager, in dem unverzollte Waren unter der Aufsicht der Zollbehörden gelagert werden dürfen. Diese Waren unterliegen dem sogenannten Zolllagerverfahren. Das bedeutet, dass während der Lagerzeit keine Einfuhrabgaben wie Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer anfallen.
Interessant ist das zum Beispiel für Unternehmen, die elektronische Bauteile aus Asien nach Deutschland importieren, um diese später in die Schweiz zu liefern. Als Zwischenlager sorgt das deutsche Zolllager dafür, dass in Deutschland keine Zollgebühren anfallen. Betreiber von Zolllagern sind oft Logistikdienstleister und Spediteure, die im Kundenauftrag Waren importieren.
Ein Zolllager erfüllt mehrere Zwecke. Zum einen dient es der Zwischenlagerung von Waren, bevor diese weiterverkauft oder verarbeitet werden. Außerdem können in einem Zolllager unverzollte Waren aufbewahrt werden, bis die endgültige Ein- oder Ausfuhr erfolgt. Zudem helfen Zolllager beim Vermeiden von Zollkosten, wenn die Waren zu einem späteren Zeitpunkt in ein Drittland außerhalb der EU exportiert werden.
Man unterscheidet drei Arten von Zolllagern:
- Ă–ffentliche Zolllager – diese sind fĂĽr mehrere Unternehmen zugänglich.
- Private Zolllager – diese dienen ausschlieĂźlich dem Gebrauch des Lagerinhabers.
- Verwaltungstechnische Zolllager – dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Zolllager. Sie ermöglichen eine vereinfachtes Lagern unverzollter Waren. Der Unterschied klassischen Zolllagern besteht darin, dass die physischen Lagerorte nicht explizit als „Zolllager“ gekennzeichnet sein müssen. Stattdessen werden die Waren vor allem über ein buchhalterisches System bzw. ein Warehousemanagementsystem verwaltet.